Für all Ihre Fragen, Anfragen oder dringenden Bedürfnisse stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie unser Kontaktformular, rufen Sie uns direkt an oder besuchen Sie uns persönlich, um den bestmöglichen Service zu erhalten.
Besuchen Sie uns, um Ihr Anliegen persönlich zu besprechen und unser Team kennenzulernen. Wir freuen uns darauf, Sie willkommen zu heißen und gemeinsam die besten Wege zu finden, um Ihre Anforderungen zu erfüllen. Parkmöglichkeiten und Snacks finden Sie direkt vor Ort.
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Der wichtigste Grund für die regelmäßige Wartung einer Gastherme ist Ihre Sicherheit. Regelmäßige Wartungen gewährleisten außerdem nicht nur die fehlerfreie Funktion des Geräts, sondern helfen auch, unerwartete Ausfälle von Heizung und Warmwasser zu vermeiden.
Schlecht gewartete Geräte haben einen höheren Gasverbrauch und verursachen dadurch mehr Energiekosten.
Nicht zuletzt: Die Verpflichtung zur Thermenwartung ist gesetzlich festgelegt. Eine Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Regelung wird mit Geldstrafen in der Höhe von bis zu 7.300 Euro (Stand 2023) geahndet und kann außerdem im Schadensfall bedeuten, dass deine Rechte auf Schadenersatz verfallen. Diese Strafe wird auch dann fällig, wenn bei der Wartung erkannte Fehlfunktionen nicht behoben werden. Kurz gesagt: Regelmäßige Thermenwartung ist günstiger.
Als Privatperson ist es in Österreich nicht möglich, die Kosten für eine Thermenwartung von der Steuer abzusetzen.
Eine Ausnahme besteht, wenn Sie Ihre durch die Therme beheizte Wohnung auch als Arbeitsplatz nutzen. In diesem Fall können Sie die Wartungskosten anteilig steuerlich geltend machen. Für genauere Informationen kontaktieren Sie bitte den Kundenservice des Finanzamts oder einen Steuerberater.
Für die Bezahlung unserer Dienstleistungen bieten wir flexible Zahlungsmöglichkeiten an:
Für kleinere Aufträge, wie Privatarbeiten und Standardwartungen, akzeptieren wir Barzahlung direkt vor Ort.
Bei größeren Projekten oder umfangreicheren Wartungsarbeiten bevorzugen wir die Zahlung per Überweisung.
Im Intervall von 4 Jahren sind Gasfeuerstätten bis 26kW zu überprüfen.
Im Intervall von 2 Jahren sind Gasfeuerstätten von 26kW bis 50kW und Ölheizungen und Festbrennstoffheizungen bis 50kW zu überprüfen.
Jährlich sind sämtliche Feuerstätten ab einer Nennewärmeleistung von 50 kW zu überprüfen.