Förderungen für Wärmepumpen: So erhalten Sie Unterstützung

Förderungen für Wärmepumpen: So erhalten Sie Unterstützung

Der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung wird großzügig gefördert. Sowohl Staat als auch Bundesländer fördern nachhaltige Energienutzung – und da Wärmepumpen im Vergleich zu anderen Heizsystemen den Energieverbrauch deutlich reduzieren, werden deren Kauf und Installation finanziell unterstützt. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen 3 mögliche Förderungen vor, erklären Ihnen, wie Sie diese beantragen und was Sie dafür benötigen.

Wärmepumpen-Förderung der Stadt Wien

Die Hauptstadt unterstützt mit ihrer Förderung die “Errichtung und die Umstellung oder Nachrüstung” auf Fernwärme, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen. Es werden 35 Prozent (maximal 12.250 Euro) der förderbaren Kosten übernommen. Um diese Förderung zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Wärmepumpe muss an einer Wiener Adresse installiert werden
  • Das Gebäude muss mindestens 20 Jahre alt sein (bei neueren Gebäuden werden ausschließlich Fernwärmeanschlüsse gefördert)
  • Das Gebäude befindet sich außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebiets – innerhalb des Gebiets wird nur der Fernwärmeanschluss gefördert. Ob an der Adresse Ihres Objekts Fernwärme verfügbar ist, können Sie einfach mit dem Online-Formular auf der Website der Wien-Energie überprüfen.
  • Eigenheime, Kleingartenwohnhäuser und Reihenhäuser müssen ihre Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage kombinieren – auch für diese gibt es Förderungen

Die Förderung kann von folgenden Personen beantragt werden:

  • Mieter*innen von Wohnungen
  • Eigentümer*innen von Wohnungen
  • Mieter*innen von Eigenheimen oder Reihenhäusern
  • Eigentümer*innen von Eigenheimen oder Reihenhäusern

Die Wohnung oder das Haus müssen jedenfalls der Hauptwohnsitz der Person sein, die den Antrag stellt.

Folgende Unterlagen benötigt die Stadt für den Antrag:

  • Rechnung oder Kostenangebot
  • Zustimmungserklärung der Eigentümer*innen oder der Hausverwaltung (bei Mieter*innen)
  • Grundbuchauszug (bei Eigentümer*innen)
  • Bestätigung, dass kein Fernwärmeanschluss möglich ist. Kontaktieren Sie dafür einfach die Wien-Energie, oder schauen Sie in den Servicezentren Spittelau oder Guntramsdorf vorbei.
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular der Stadt Wien

Eine weitere Möglichkeit wäre die: 

Wärmepumpen-Förderung des Bundes "Raus aus Öl und Gas"

Förderungsinfos für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser bzw. Reihenhäuser

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) bietet die Förderung "Raus aus Gas", um den Ausstieg aus fossilen Energieformen voranzutreiben. Wer eine fossile Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, bekommt diese Anschaffung mit bis zu 7.500 Euro gefördert. Die Förderung ist mit max. 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt.

Zusätzlich sind folgende Zuschläge möglich:

  • Zuschlag für Ersatz Gas-Heizung bzw. Zuschlag „Ortskern“ je bis zu 2.000 Euro
  • Gleichzeitige Errichtung einer Solaranlage 1.500 Euro

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung:

  • Die Wärmepumpe muss an einer österreichischen Adresse installiert werden
  • Umrüstung von Gas-, Öl-, Kohle-, Koks- und strombetriebenen Speicheröfen auf eine nachhaltige Alternative wie Fernwärme oder eine Wärmepumpe
  • Das Gebäude befindet sich außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebiets – innerhalb des Gebiets wird nur der Fernwärmeanschluss gefördert. Ob an der Adresse Ihres Objekts Fernwärme verfügbar ist, kann mit der Verfügbarkeitsabfrage für Fernwärme überprüft werden.

Die Förderung kann von folgenden Personen beantragt werden:

  • Mieter*innen von Eigenheimen oder Reihenhäusern
  • Eigentümer*innen von Eigenheimen oder Reihenhäusern
  • Bauberechtigte von Eigenheimen oder Reihenhäusern

Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss nicht an der Adresse des Objekts gemeldet sein. Um den Förderungsantrag zu stellen, ist zuerst eine Registrierung auf der Website der Förderung nötig. Danach benötigen Sie zur Einreichung folgende Dokumente:

  • Gültiger Energieausweis, Energieberatungsprotokoll oder Gesamtsanierungskonzept
  • Alle Rechnungen über den Tausch des Heizsystems
  • Vollständig ausgefülltes Endabrechnungsformular
  • Meldezettel oder, bei ausländischem Wohnsitz des Antragstellers / der Antragstellerin, amtlicher Lichtbildausweis (bei Eigenheimen / Reihenhäusern)

Unterschied zur Förderung für Private im mehrgeschossigen Wohnbau

Die Förderhöhe beim mehrgeschossigen Wohnbau beläuft sich je nach Anlagenleistung zwischen 7.500 bis 15.000 Euro. Hier sind ebenfalls Zuschläge möglich.

Wird selbst kein neues Heizungssystem angeschafft, sondern nur nachträglich zentralisiert, z.B. durch Anschluss an ein klimafreundliches Fernwärmesystem, sind bis zu 3.600 Euro Förderung/Wohneinheit möglich. Diese besteht aus 3.000 Euro pro Wohneinheit + 600 Euro Ersatz Gas-Heizung oder 600 Euro Ortskern-Zuschlag.

Zu guter Letzt: 

Bundesförderung: Sauber Heizen für alle

Diese Förderung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) richtet sich speziell an einkommensschwache Haushalte. Hier übernimmt der Bund bis zu 22.188 Euro bei Luft/Wasser Wärmepumpen bzw. 32.563 Euro bei Erdwärme/Wasser bzw. Wasser/Wasser Wärmepumpen bei Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf eine Wärmepumpe oder andere, nachhaltige Alternativen.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung:

  • Die Wärmepumpe muss an einer österreichischen Adresse installiert werden
  • Umrüstung von Gas-, Öl-, Kohle-, Koks- und strombetriebenen Speicheröfen auf eine nachhaltige Alternative wie Fernwärme oder eine Wärmepumpe
  • Das Gebäude befindet sich außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebiets - innerhalb des Gebiets wird nur der Fernwärmeanschluss gefördert.

Die Förderung kann von folgenden Personen beantragt werden:

  • Sozial bedürftige Eigentümer*innen von Eigenheimen oder Reihenhäusern
  • mit Hauptwohnsitz an der zu fördernden Adresse

Auch bei dieser Förderung ist zuerst eine Registrierung nötig, danach wird die Durchführung einer Energieberatung der jeweiligen Landesförderungsstelle vorausgesetzt.

Für Registrierung werden folgende Dokumente benötigt:

  • Nachweise für den Bezug von Sozialhilfe oder Wohnbeihilfe oder Nachweis der ORF-Beitragsbefreiung
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
  • Aktuelle Privathaushaltsbestätigung – diese stellt das Meldeamt aus
  • Grundbuchauszug

Vor der Antragsstellung

  • Energieberatungsprotokoll der Stadt Wien (wird im Zuge der Energieberatung erstellt)
  • Projektkostenaufstellung inkl. Angebote

Fazit

Der Umstieg auf eine Wärmepumpe wird sowohl auf Staats- als auch auf Landesebene großzügig gefördert. Informieren Sie sich daher über die Voraussetzungen und stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Unterlagen bereithalten. Bei Fragen zur Installation und Förderung stehen wir Ihnen bei NGASTech gerne beratend zur Seite.

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